Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

I. ALLGEMEINES 

  

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 

  

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, digital usw.) 

 

II. AUFTRAG 

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Fotografin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Auftraggeber am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen. 

(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten. 

 

III. VERGÜTUNG / ZAHLUNG 


(1) Für die Herstellung und Bearbeitung der Lichtbilder und Layouts wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. 

 

(2) Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. 

 

(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Die Zahlung kann per Überweisung, Bar oder PayPal getätigt werden. 

 

(4) Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 

 

IV. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE 

(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu. 

(2) Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. 

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen. 

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. 

(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Urheberschaft der Fotografin (z.B. Instagram, Website etc.) zu platzieren. 

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist. 

 

V. ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT 

(1) Die Fotografin liefert die bearbeiteten Lichtbilder in hochauflösendem JPG-Format innerhalb von max. 2 Wochen nach Abschluss des Auftrags. 

Die Auftraggeber erhalten den Zugang zu einer Onlinegalerie (6 Monate gültig) mit allen verwertbaren Bildern. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche, angefertigte, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden. 

(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografin. Die Bilder werden bis zur Zahlung mit einem Wasserzeichen versehen. 

(3) Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen. 

(4) Die Fotografin ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
 
 

VI. HAFTUNG 

(1) Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang. 

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 
(4)  Die Fotografin haftet nicht für Verzögerungen, Datenverluste, Bildverluste oder sonstige Schäden, die infolge von Cyberangriffen, Hackerangriffen, Schadsoftware, Serverausfällen, Ausfällen von Cloud- oder Speicherdiensten sowie sonstigen technischen Angriffen oder Störungen entstehen, sofern diese trotz angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen nicht vermeidbar waren.

Die Fotografin verpflichtet sich, branchenübliche Maßnahmen zur Datensicherung und zum Schutz digitaler Inhalte zu treffen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Fotografin. 

 

VIII. Salvatorische Klausel 

 

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt